Riester-Rente

Alle, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben seit
2002 die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.
Dabei profitieren die Förderberechtigten von den staatlichen Zulagen:

Grundzulage pro Erwachsener: 154 €
Ehepaare: 308 €
Kinderzulage: 185 €
Neugeborene ab 1.1.2008: 300 €

Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig eine Extraprämie in Höhe von 200 €

Eine Familie mit zwei Kindern z. B. kann jährlich folgende Zulagen erhalten:
€ 154 +154 +185+300 = 793 € !!


Weitere Vorteile der Riester-Rente:
o garantierte lebenslange Rente
o flexibler Rentenbeginn
o Kapitalwahlrecht (bis zu 30%)
o Pfändungsschutz
o Hartz-IV-Sicherheit
o Sonderausgabenabzug bis 2.100 € pro Jahr


Interesse an einer Riester-Rente? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt
mit uns auf!



Förderberechtigte

Anspruch auf die Riester-Förderung haben alle, die in der gesetzlichen Renten-
versicherung pflichtversichert sind. Das sind u. a.:

o Arbeitnehmer
o pflichtversicherte Selbständige
o Beamte,
o Richter,
o Soldaten,
o „400 Euro-Jobber“ (geringfügig Beschäftigte), die Beiträge in die Renten-
versicherung zahlen (auf die Versicherungsfreiheit verzichten),
o Arbeitslose,
o Wehr- und Zivildienstleistende und
o Eltern im Erziehungsurlaub.

Nicht förderfähig sind z. B.

o Selbständige,
o freiwillig Rentenversicherte,
o 400-Euro-Jobber, die keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlen,
o Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte u. a. Berufsgruppen, die einem berufs-
ständischen Versorgungswerk angehören.

Diejenigen, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben, können
dennoch in den Genuss der Zulagen kommen. Voraussetzung: Der Ehegatte
gehört zum Kreis der Förderberechtigten.


zurück